Art. 69 · 4. Zentrumszone
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 25 · Original-PDF
1Die Zentrumszonen I und II bezwecken eine nutzungsmassige Erweiterung des Dorfkerns mit Wohn-, Geschafts-, Gewerbe- und offentlichen Bauten, wobei nicht oder bloss massig storende Betriebe zugelassen werden. 2Die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht haben die etappenweise Realisierung von Neubauten im Rahmen eines qualitativ hochstehenden Gesamtkonzeptes zu gewahrleisten. 3Renovationen und Erneuerungen an bestehenden Bauten sind ohne Gestaltungsplan gestattet. X:\RP\390 KOssnacht am Rigl\02 OP\Aahus\050126-Baureg1ement_Vorpriifung2.doc 26
a)Bauweise und Oberbauungsmasse
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