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Art. 63

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 24 · Original-PDF

1Die bestehenden An- und Nebenbauten durfen innerhalb der bisherigen Grundrissabmessungen ersetzt und umgebaut werden. 2Weitere An- und Nebenbauten sind innerhalb der Kernzone I gestattet, wenn sie: - zum Hauptbau in untergeordneter Stellung stehen, - sich gut in das Orts- und Strassenbild einfi.igen, und - die Freiraume nicht ungebl.ihrend beeintrachtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.