Art. 59
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23 · Original-PDF
11n lmmensee sind in der Kernzone I weitere Bauten nur zuliissig, wo dies ausdri.icklich im Kernzonenplan bezeichnet ist. Die Bauten haben sich in Form und Erscheinung gut ins traditionelle Ortsbild einzufi.igen. 2Die ungefiihre Lage fi.ir Neubauten ergibt sich durch die im Kernzonenplan dargestellte Kreissignatur. Die maximale Gebiiudegrundfliiche ist durch die Masszahl innerhalb der Kreissignatur verbindlich festgelegt. 3Fiir das Gestaltungsplangebiet "Hofmatt" gilt die im Kernzonenplan eingetragene Gebiiudegrundfliiche. Sie ist in Anlehnung an die bestehende Bebauung auf einzelne Baukorper zu verteilen.
e)Weitere Bauten in Kiissnacht und Merlischachen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.