← BZO Küssnacht (SZ) · Inhaltsverzeichnis

Art. 58 · c) Bauten Klassierung B

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 22 · Original-PDF

1Bauten der Klassierung B dOrfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebaudeprofils umgebaut, ersetzt und renoviert werden. 2FOr Neubauten mit Volumenvergrosserung sind die im Kernzonenplan bezeichneten Gebaudegrundflachen und die 0- berbauungsmasse nach Art. 64 einzuhalten. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_Vorpriifung2.doc 23 3Die in den Kernzonenpliinen eingetragenen Gebiiudeabgrenzungen gelten gegeniiber offentlichen Strassen und Pliitzen als Baulinien, auf die die Bauten zu stellen sind. lm Obrigen diirfen die Bauten die Baulinie um max. 1.0 m unteroder iiberschreiten. Abweichungen von der Baulinie miissen mit dem Ortsbild vereinbar sein und diirfen zu keinen wohnhygienischen Verschlechterungen fiihren.

d)Weitere Bauten in lmmensee

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.