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Art. 57 · b) Bauten Klassierung A

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 22 · Original-PDF

1Bauten der Klassierung A durfen nur unter Beibehaltung des Gebaudeprofils (Lage, aussere Grundrissabmessung, kubische Gestaltung, Ausbildung der Fassaden und des Daches) umgebaut oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen gemass Natur- und Heimatschutzverordnung. 2Geringf0gige Abweichungen konnen bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene oder des Ortsbildschutzes liegt. 3Die in den Kernzonenplanen eingetragenen Gebaudeabgrenzungen gelten als Baulinien, auf die die Bauten zu stellen sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.