← BZO Küssnacht (SZ) · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · 2. Richtplan

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 3 · Original-PDF

1Der In halt des kommunalen Richtplans sowie dessen Wirkung und das Verfahren richten sich nach kantonalem Recht. 2Der Richtplan wird durch den Bezirksrat erlassen. 3. Nutzungspliine

a)Zonenplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.