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Art. 38 · 4. AbsUinde

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 16 · Original-PDF

a)Grenzabstand Begriff, Mass, Messweise

1Der Grenzabstand ist die kurzeste Verbindung zwischen Grenze und Fassade. Er wird senkrecht auf die Fassade und uber die Ecken mit dem kleineren Radius gemessen. 20ber die Fassade vorspringende Gebaudeteile, wie Dachvorsprunge, Balkone, Erker usw. werden nur insoweit mitberechnet, als ihre Ausladung 1.50 m ubersteigt. 3Der Grenzabstand betragt fUr Hochbauten 50 % der Gebaudehohe, mindestens aber 3 m. Vorbehalten bleiben die besonderen Abstande in den Kern-, lndustrie-, Gewerbezonen und innerhalb von Gestaltungsplanen sowie fUr Hochhauser. Ermittlung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.