Art. 30
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 11 · Original-PDF
1Die Bezirksgemeinde kann in einem besonderen Parkplatzreglement fUr die Kern- und Zentrumszonen Bestimmungen erlassen, worin von den Vorschriften der Art. 28 f. ab- ~ewichen werden kann. Das Reglement kann insbesondere Vorschriften enthalten uber:
a)die Befreiung von der Erstellungspflicht und die Berechnung der Ersatzabgabe,
b)die Reduktion des Parkplatzbedarfes und die Besch rankung der zulassigen Anzahl Parkplatze aus Grunden der Verkehrsberuhigung und der Reduktion der Umweltbelastung,
c)die Erstellung und den Betrieb von offentlichen oder privaten Gemeinschaftsanlagen,
d)die Verpflichtung zur Benutzung von offentlichen oder privaten Gemeinschaftsanlagen,
e)die Berechnung der Beitrage zur Abgeltung von Sondervorteilen aus der Erstellung offentlicher Gemeinschaftsanlagen. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_Vorpr0fung2.doc 12 G. Dimension der Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.