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Art. 122 · b) Vereinfachtes Verfahren

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 46 · Original-PDF

1Die Baukommission bewilligt geringfilgige Bauvorhaben oder Anderungen bewilligter Bauvorhaben, wenn keine i:iffentlichen oder privaten lnteressen beruhrt werden, nach schriftlicher Anzeige an die Ansti:isser und an die zustandigen Bewilligungsinstanzen des Kantons ohne i:iffentliche Auflage und Publikation. 21n diesem und andern begrundeten Fallen dispensiert sie von der Erstellung eines Baugespanns und kann auch die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen reduzieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.