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Art. 107 · (all Art. 110)
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 39 · Original-PDF
c)Schutzzone historischer und kultureller Slatten
1Die Schutzzone historischer und kultureller Slatten bezweckt die Wahrung schutzenswerter historischer und kultureller Slatten.
2Jede Anderung an bestehenden Bauten und Anlagen sowie jeder Neubau hat erhohten gestalterischen Anforderungen zu genugen. 3Bauten und Anlagen in benachbarten Zonen haben auf das Schutzobjekt ROcksicht zu nehmen. 4Vorbehalten bleiben abweichende Vorschriften des eidgenossischen und kantonalen Rechts.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.