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Art. 48 · Grundwasserschutzzonen
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 23 · Original-PDF
Die Grundwasserschutzzonen II und III werden anderen Nutzungszonen überlagert.
2Die Baubestimmungen der Nutzungszonen sind eingeschränkt und gelten nur soweit, wie die rechtsgültigen Grundwasserschutzzonen-Reglemente dies zulassen.
C) NICHT-BAUZONEN
Freihaltezone F
1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.