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Art. 45 · Zone für gewerblichen Gartenbau
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 22 · Original-PDF
In der Zone für gewerblichen Gartenbau sind Bauten und Anlagen zulässig, soweit die gartenbauliche Nutzung sie erfordert.
2In dieser Zone sind eingeschossige Treibhäuser für die bodenabhängige und bodenunabhängige gartenbauliche Nutzung zugelassen.
3Bezüglich Grenzabstände gelten die kantonalen Vorschriften.
Hafenzone HZ
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.