Art. 17 · Raumgrösse, Besonnung, Belichtung
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 8 · Original-PDF
Wohn- und Schlafräume müssen eine Mindestbodenfläche von 8 m2 aufweisen. Die lichte Raumhöhe muss mindestens 2.20 m betragen. Im Dachgeschoss muss dieses Mass über mindestens 6 m2 Raumbodenfläche vorhanden sein. Besonnungen, Belichtung
2Alle Wohnungen müssen ausreichend besonnt werden. Alle Wohn-, Arbeits- und gewerblichen Räume müssen durch Fenster belichtet und belüftet sein. Die Fensterfläche eines jeden solchen Raumes muss mindestens einen Zehntel der Bodenfläche betragen, wenigstens aber 1 m2. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 9 Eine Ausnahme der natürlichen Belichtung und Belüftung ist bei ausreichender künstlicher Einrichtung für Küchen, Bad, WC, Arbeits- und gewerbliche Räume gestattet.
Schutz vor störenden Auswirkungen, Emissionen
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.