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Art. 15 · Hochhäuser

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 8 · Original-PDF

Bauten mit mehr als 20 m Gebäudehöhe sind Hochhäuser, ausser in der Zone I1 sind diese nur im Rahmen von Gestaltungsplänen gestattet. Sie haben eine ihrer dominierenden Stellung entsprechend gute architektonische Gestaltung aufzuweisen. Die kantonale Gesetzgebung bleibt vorbehalten. V. KONSTRUKTIONS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN

Sicherheit von Baute und Baugrund

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.