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Art. 13 · Schutz der Aussicht
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 7 · Original-PDF
Um der Öffentlichkeit an schützenswerten Lagen Aussicht oder Durchsicht zu erhalten, können generell oder im Einzelfall Bedingungen über die genaue Platzierung und die Stellung eines Gebäudes, die Dachgestaltung sowie die Gebäude- und Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 8 Firsthöhenbeschränkung wie auch eine zu diesem Zwecke entsprechende Umgebungsgestaltung und Bepflanzung erlassen werden.
Naturschutz
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.