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Art. 49 · Intensiverholungszone
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 22 · Original-PDF
1Die Intensiverholungszone ist für Bauten und Anlagen zu Erholungs- und Sportzwecken bestimmt.
2Für zulässige Bauten gelten im Übrigen die Vorschriften der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.
(5) Mit Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 angenommen. Seite 22 6 Zonenvorschriften für Nichtbauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.