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Art. 48 · Spezialzonen Biberbrugg, Feusisgarten, Panorama
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 22 · Original-PDF
1Die Spezialzonen dienen der touristischen Nutzung wie Hotels, Apparthotels, Restaurants, Tagungslokalitäten und Ausbildungsstätten mit den dafür zugehörigen Büros.
2Neubauten, tiefgreifende Zweckänderungen und grosse Umbauten dürfen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes bewilligt werden, der die Überbauungsvorschriften und Nutzungsvorschriften enthält.
3Die Grob- und Feinerschliessung dieser Zone geht zu Lasten der Grundeigentümer bzw. Gesuchsteller.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.