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Art. 33 · Abstände – Grosser Grenzabstand
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 15 · Original-PDF
1Soweit dieses Baureglement einen grossen Grenzabstand vorsieht, muss er in der Regel gegenüber jener Seite eingehalten werden, welche am meisten Wohnräume für den täglichen Aufenthalt aufweist (Hauptwohnseite). Der kleine Grenzabstand gilt gegenüber allen anderen Gebäudeseiten.
2Bei zwei gleichwertigen Hauptwohnseiten, kann der Gemeinderat die Summe des grossen und des kleinen Abstandes auf beide Seiten je zur Hälfte aufteilen lassen. Gleichwertige Hauptwohnseiten können auch über Eck angeordnet sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.