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Art. 30 · Ausnützungsübertragung
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 14 · Original-PDF
1Grundeigentümer von unmittelbar aneinander angrenzenden Grundstücken derselben Zone können durch Dienstbarkeitsvertrag noch nicht beanspruchte Nutzung eines Grundstücks auf die Bauparzelle übertragen.
2Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Die Dienstbarkeit kann nur mit Zustimmung des Gemeinderates gelöscht werden.
(1) Passus „Behinderten gerechtes Bauen“ mit Urnenabstimmung vom 08. März 2015 gestrichen. Änderung vom Regierungsrat genehmigt am 12. Mai 2015 Seite 14
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.