← BZO Feusisberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 12 · Original-PDF

Die Ersatzabgabe je fehlenden Abstellplatz beträgt CHF 5‘000 und wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher Baukostenindex vom 1.4.1990 (113.5 Punkte.) und wird jeweils angepasst auf den 1. Januar jeden Jahres.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.