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Art. 11 · Aussenantennen
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 8 · Original-PDF
1Aussenantennen und Parabolspiegel sind bewilligungspflichtig.
2Sie dürfen nicht an exponierter Stelle angebracht werden und sind in Farbe und Materialwahl unauffällig zu halten; für Parabolspiegel bis zu 80 cm Durchmesser gilt das Meldeverfahren nach Art. 57 dieses Reglements. Seite 8 B. Konstruktion und Hygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.