← BZO Gersau · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 6 · Original-PDF

Bauten im Bereiche von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen. Auf Schrägdächern sind überdies Schneefänger anzubringen, wo dies aus Sicherheitsgründen nötig ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.