Art. 34 · Zone für öffentliche Bauten
BZO Adliswil · S. 27 · Original-PDF
Zone für öffentliche Bauten
–Grenzabstände 1 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten die dort massgeblichen Grenzabstände, für die Zone im Tal findet der Mehrhöhenzuschlag gegenüber der zweigeschossigen Wohnzone W2 keine Anwendung.
–Lärmempfindlichkeit 2 Allgemein gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II, für die Sportanlagen Tüfi die Lärmempfindlichkeitsstufe III. 25 Hinweise und Erläuterungen zu Art. 35
–Erholungszone allgemein
§§ 61, 62 PBG • Überbauungsziffer §§ 254, 256, 259 PBG
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.
–Familiengartenhäuser (Definition) §§ 8, 18 BBV II
–Abstandsfreie Gebäude
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.