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Art. 34 · Zone für öffentliche Bauten

BZO Adliswil · S. 27 · Original-PDF

Zone für öffentliche Bauten

–Grenzabstände 1 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten die dort massgeblichen Grenzabstände, für die Zone im Tal findet der Mehrhöhenzuschlag gegenüber der zweigeschossigen Wohnzone W2 keine Anwendung.

–Lärmempfindlichkeit 2 Allgemein gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II, für die Sportanlagen Tüfi die Lärmempfindlichkeitsstufe III. 25 Hinweise und Erläuterungen zu Art. 35

–Erholungszone allgemein

§§ 61, 62 PBG
• Überbauungsziffer
§§ 254, 256, 259 PBG

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.

–Familiengartenhäuser (Definition) §§ 8, 18 BBV II

–Abstandsfreie Gebäude

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.