Art. 27 · Bestimmungen
BZO Adliswil · S. 23 · Original-PDF
Zentrum West 2 Der Wohnanteil beträgt mindestens 30%. Er kann reduziert oder fallengelassen werden, wenn trotz zweckmässiger Grundrissanordnung die Immissionsgrenzwerte für das Wohnen nicht eingehalten werden können. 1 Im Erdgeschoss sind strassenseits keine Wohnungen zulässig. 3 Die Höhenlage des Erdgeschosses ist auf das Trottoirniveau auszurichten. 4 Die geschlossene Bauweise ist gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Wohnzonen Wohnzone W2 W3 W4 WG
–Ausnützungsziffer %
–Vollgeschosse
–Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl
–Grenzabstände in m
–Kleiner Grundabstand
–Grosser Grundabstand
–Gebäudehöhe in m
–Firsthöhe in m 30 2 1 5 9 7 4 50 3 - 5 9 9 3 70 4 - 6 10 12 3 70 4 1 6 10 14 4 21 Hinweise und Erläuterungen Wohnzonen allgemein
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.