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Art. 17 · Nutzweise

BZO Adliswil · S. 19 · Original-PDF

Zugelassen sind Wohnungen. Nicht störende Betriebe sind bis 20% der dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden Geschossfläche gestattet. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Art. 17 Rückforderung der Ersatzabgabe 1 Kann und darf der Grundeigentümer nach Zahlung der Ersatzabgaben die erforderliche Anzahl Abstellplätze ganz oder teilweise beschaffen, so kann er die geleisteten Ersatzabgaben entsprechend dem Anteil der erstellten Abstellplätze zurückfordern. 2 Die Rückerstattung erfolgt mit Zins gemäss § 4 PBG. 3 Der Rückforderungsanspruch erlischt nach 5 Jahren vom Bezug der parkplatzpflichtigen Bauten, Gebäudeteilen und Anlagen an gerechnet. VI. Parkraumplanung und Parkraumfonds

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.