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Art. 13 · Zweck

BZO Adliswil · S. 17 · Original-PDF

Die Kernzone Sihlau bezweckt die Erhaltung der räumlichen und baulichen Struktur der Wohnsiedlung, umfassend die Wohnhäuser in ihrer äusseren Gestalt und Erscheinung, namentlich die Dachformen sowie die Vorgärten und den Strassenraum als Gesamtheit. Art. 13 Beteiligungspflicht 1 Wer die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze auf seinem Grundstück oder in nützlicher Entfernung nicht selber erstellen kann oder darf, muss sich im Umfang der fehlenden Abstellplätze an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen, sofern eine solche Möglichkeit innerhalb nützlicher Entfernung besteht. 2 Wer sich an einer Gemeinschaftsanlage zu beteiligen hat, ist verpflichtet, einen Beitrag an die Bau-, Betriebs- und Unterhaltskosten gemäss den Vorschriften für Gemeinschaftswerke (§§ 223 ff PBG) zu leisten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.