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Art. 9 · Kosten

BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 6 · Original-PDF

b)Richtlinien für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

a)SonderbauvorschriHen Schwyzerbrugg

c)Sonderbauvorschriften Schwyzerbrugg

b)Richtlinien für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht Für die im Zonenplan Bennau speziell bezeichneten Bauzonen in der Schwyzerbrugg gelten die im Anhang l aufgeführten baulichen Sonderbestimmungen. Für die im Zonenplan Bennau speziell bezeichneten Bauzonen in der Schwyzerbrugg gelten die im Anhang l aufgeführten baulichen Sonderbestimmungen. Über die im Zonenplan bezeichneten Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht enthält der Anhang grundeigentümerverbindliche Richtlinien. Über die im Zonenplan bezeichneten Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht enthält der Anhang grundeigentümerverbindliche Richtlinien. 4 Der Bezirksrat erlässt und überarbeitet die einzelnen Leitbilder gestützt auf den Kern— zonenplan, das Ortsbildinventar Einsiedeln, das kantonale Inventar geschützter Bauten und Objekte (KIGBO) sowie das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Die Grundeigentümer sind berechtigt, dem Bezirksrat im Rahmen der Leitbilderstellung bzw. deren Überarbeitung Vorschläge zu unterbreiten. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach 5 11 VPBG.

4Der Bezirksrat erlässt und überarbeitet die einzelnen Leitbilder gestützt auf den Kernzonenplan, das Ortsbildinventar Einsiedeln, das kantonale Inventar geschützter Bauten und Objekte (KIGBO) sowie das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Die Grundeigentümer sind berechtigt, dem Bezirksrat im Rahmen der Leitbilderstellung bzw. deren Überarbeitung Vorschläge zu unterbreiten. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach § 11 VPBG.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.