Art. 56 · I) Campingzone
BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 21 · Original-PDF
k)Pferdehaltungszone PF
l)Campingzone 1 Die Campingzone ist bestimmt für den Betrieb von Campingplätzen. Gestattet sind das Aufstellen von Wohnwagen und Zeiten sowie die Errichtung der für den Campingbetrieb notwendigen Bauten und Anlagen für Empfang, sanitäre Einrichtungen und Verpflegungsmöglichkeiten für die Campingbenutzer.
k)Pferdehaltungszone PF 2 Massgebliche Enrveiterungen der bestehenden Anlagen sind nur aufgrund eines Nutzungs- und Gestaltungskonzepts zulässig, das im mindesten folgendes aufzeigt:
a)Bauten und Anlagen (Lage, Höhe und Nutzung)
b)Anordnung und Anzahl Festplätze und der temporären Plätze für Wohnwagen und Zelte
c)Einordnung in das Landschaftsbild, insbesondere den Übergang in die offene Landschaft
d)Erschliessung (inkl. Parkierung)
e)Ver- und Entsorgung mit Wasser und Abwasser 1 Die Campingzone ist bestimmt für den Betrieb von Campingplätzen. Gestattet sind das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten sowie die Errichtung der für den Campingbetrieb notwendigen Bauten und Anlagen für Empfang, sanitäre Einrichtungen und Verpflegungsmöglichkeiten für die Campingbenutzer.
2Massgebliche Erweiterungen der bestehenden Anlagen sind nur aufgrund eines Nutzungs- und Gestaltungskonzepts zulässig, das im mindesten folgendes aufzeigt:
a)Bauten und Anlagen (Lage, Höhe und Nutzung)
b)Anordnung und Anzahl Festplätze und der temporären Plätze für Wohnwagen und Zelte
c)Einordnung in das Landschaftsbild, insbesondere den Übergang in die offene Landschaft
d)Erschliessung (inkl. Parkierung)
e)Ver- und Entsorgung mit Wasser und Abwasser 2 Bezüglich Grenz- und Gebäudeabstände und Gebäudehöhe gelten die Bestimmungen der Zone für Wohn- und Gewerbe. 1 Die Pferdehaltungszone bezweckt das Erstellen von Anlagen und Bauten, die dem Bewegen, Pflegen, Halten und Unterbringen von Zucht- und Pensionspferden dienen. Eine über die Pferdehaltung hinausgehende landwirtschaftsfremde Nutzung ist untersagt. 4 im Norden der Zone für Sport— und Freizeitanlagen Grüner Aff dürfen auf einer Breite von 30 Metern keine Bauten und Anlagen errichtet werden. Davon ausgenommen sind Fuss- und Wanderwege sowie Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit Verbesserungen zu Gunsten des Naturschutzes. 3 Der nördliche Teil des Gebietes Platten in Einsiedeln dient dem Betrieb der Modelleisenbahnanlage. Zusätzliche Bauten und Anlagen sind im gesamten Gebiet Platten nur in Zonen gestattet, in denen die Gefährdung durch Hochwasser höchstens gering ist. in Zonen mit mittlerer oder erheblicher Gefährdung sind Gleisanlagen auf eigenes Risiko zulässig. Bei akuten Hochwasserlagen ist die Nutzung der Anlage untersagt. Die Betreiberin hat für den Schutz von Personen zu sorgen. Der Bezirk haftet nicht für Schäden. Das Gebiet in Trachslau dient dem Betrieb eines Badesees. Zu diesem Zweck können eingeschossige Bauten erstellt werden.
2Bezüglich Grenz- und Gebäudeabstände und Gebäudehöhe gelten die Bestimmungen der Zone für Wohn- und Gewerbe.
4Im Norden der Zone für Sport- und Freizeitanlagen Grüner Äff dürfen auf einer Breite von 30 Metern keine Bauten und Anlagen errichtet werden. Davon ausgenommen sind FUSS- und Wanderwege sowie Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit Verbessernngen zu Gunsten des Naturschutzes.
1Die Pferdehaltungszone bezweckt das Erstellen von Anlagen und Bauten, die dem Bewegen, Pflegen, Halten und Unterbringen von Zucht- und Pensionspferden dienen. Eine über die Pferdehaltung hinausgehende landwirtschaftsfremde Nutzung ist untersagt.
3Der nördliche Teil des Gebietes Platten in Einsiedeln dient dem Betrieb der Modelleisenbahnanlage. Zusätzliche Bauten und Anlagen sind im gesamten Gebiet Platten nur in Zonen gestattet, in denen die Gefährdung durch Hochwasser höchstens gering ist. In Zonen mit mittlerer oder erheblicher Gefährdung sind Gleisanlagen auf eigenes Risiko zulässig. Bei akuten Hochwasserlagen ist die Nutzung der Anlage untersagt. Die Betreiberin hat für den Schutz von Personen zu sorgen. Der Bezirk haftet nicht für Schäden. Das Gebiet in Trachslau dient dem Betrieb eines Badesees. Zu diesem Zweck können eingeschossige Bauten erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.