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Art. 50 · 6) Masse

BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 19 · Original-PDF

1 In den Wohnzonen— und den Wohn- und Gewerbezonen gelten folgende Masse: Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen

e)Masse Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen 2) Für ausschliesslich gewerblich genutzte, eingeschossige Gebäudeteile bis 5.00 m Gebäudehöhe gelten folgende Erleichterungen:

–der Grenzabstand reduziert sich auf 3 Meter

–Die Überbauungsziffer erhöht sich um 4% von 24% auf 28% und bei Gestaltungsplänen von 31% auf 35%. 1) Jedenfalls zulässig: 50 m2 2) Für ausschliesslich gewerblich genutzte, eingeschossige Gebäudeteile bis 5.00 m Gebäudehöhe gelten folgende Erleichterungen:

–der Grenzabstand reduziert sich auf 3 Meter

–Die Überbauungsziffer erhöht sich um 4% von 24% auf 28% und bei Gestaltungsplänen von 31% auf 35%. Maximale Gebäudelänge (m) - 40 30 30 - Firsthöhe (m) 16 14 10 9 14 Grosser Grenzabstand (m) 3) 12 8 8 8 8 2) Grenzabstand (m) 6 5 4 4 5 ?) Gebäudehöhe (m) 12 9 6 6 10 2 Innerhalb der im Zonenplan als „Wohn- und Gewerbezonen mit Mindestanteil an Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung" bezeichneten Gebieten sind mindestens folgende Anteile der realisierbaren Geschossfläche für Gewerbe oder Dienstleistungen zu nutzen. Schrägdach (m) +1.3 + 1.1 + 09 + 0.7 +1.1 1) Jedenfalls zulässig: 50 m2 Max. Überbauungsziffer bei Gestal- 0 0 0 0 0 2 tungsplan (nach Massgabe der Vor-

25A) 28 /° 31 /°

25A3 31 /° ) teile gemäss Art. 6) Überbauungsziffer für Nebenbauten ‘) 8 % 8 % 8 % 8 % 8 % Zonenarten W 4 W 3 W 2 W 1 WG Überbauungsziffer 20 % 24 % 28 % 20 % 24 % 2) Schrägdach (m) Maximale Gebäudelänge (m) Gebäudehöhe(m) Firsthöhe (m) Grosser Grenzabstand (m) 3> Max. Uberbauungsziffer bei Gestaltungsplan (nach MassgabederVorteile gemäss Art. 6) Grenzabstand (m)

2Innerhalb der im Zonenplan als „Wohn- und Gewerbezonen mit Mindestanteil an Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung" bezeichneten Gebieten sind mindestens folgende Anteile der realisierbaren Geschossfläche für Gewerbe oder Dienstleistungen zu nutzen.

–Im Gebiet „Alpcity": 50%

–Im Gebiet „Kobiboden": 30%

–Im Gebiet „Kornhausstrasse/Allmeindstrasse": 70%

–Im Gebiet „ehemaliges Schulhaus Trachslau": 15% 3 Zonenarten Überbauungszifferfür Nebenbauten 1>

1In den Wohnzonen- und den Wohn- und Gewerbezonen gelten folgende Masse: Uberbauungsziffer — Im Gebiet „Alpcity“: 50%

–im Gebiet „Kobiboden“: 30%

–Im Gebiet „Kornhausstrasse/Allmeindstrasse": 70%

–Im Gebiet „ehemaliges Schulhaus Trachslau“: 15% 3

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.