Art. 9.6.5 · Eichmatt
BZO Stallikon · S. 43 · Original-PDF
9.6.5 Eichmatt sistiert, von Genehmigung ausgenommen Im Gebiet Eichmatt sind zwei altrechtliche Gewerbebetriebe und ein Mehrfamilienhaus einer Kleinbauzone zugewiesen worden. Auf- grund der Exponiertheit wird mittels Gestaltungsplan sichergestellt, dass sich Neubauten, Erweiterungen und Umbauten gut ins Land- schaftsbild einordnen, unerwünschte Betriebsarten ausgeschlossen und für Wohnnutzungen eine angemessene Wohnqualität gesichert werden (Einhaltung der Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutz-Verordnung ohne Lärmschutzwände). Ferner sind eine zweckmässige und sichere Erschliessung sowie allfällige Schutzmassnahmen gegen Gefährdungen gemäss Gefahrenkarte zu gewährleisten. Teil-Gestaltungspläne sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.