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Art. 8.4.3 · Terrasse

BZO Stallikon · S. 29 · Original-PDF

8.4.3 Terrasse Als Terrasse ausgebildete Anbauten an Hauptgebäuden, deren Höhe das Mass abstandsprivilegierter besonderer Bauten nicht überschreiten, dürfen in allen Zonen mit einem Flachdach überdeckt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.