← BZO Stallikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.3 · Nutzweise

BZO Stallikon · S. 25 · Original-PDF

4.3 Nutzweise Die Quartiererhaltungszonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störendes Gewerbe ist auch ohne direkten Bezug zur Wohnnutzung zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.