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Art. 17 · WEGLEITUNG – HINWEISE – KOMMENTARE

BZO Stallikon · S. 17 · Original-PDF

17 WEGLEITUNG – HINWEISE – KOMMENTARE Zu Ziffer 2.5.3 Die in den Kernzonenplänen gemäss Ziffer 1.3.3 bezeichneten Flächen können bei guter Gestaltung lediglich zweckgebunden entsprechend den Normalien über die Anforderungen an Zugänge (Zugangsnormalien) als Strassen, Wege, Abstellplätze oder unterirdische Zugänge ausgebildet und genutzt werden. Gebäude, Überdachungen und dergleichen gelten als Bauten und An- lagen (vgl. §§ 1 und 2 ABV), die massgeblich oberirdisch in Erscheinung treten und sind damit nicht zulässig. Ausrüstungen wie Parkuhren oder baulich-technisch erforderliche Elemente wie Stützbauwerke sind – solange sie lediglich untergeordnet oberirdisch in Erscheinung treten (auf das technisch Notwendige beschränkt) – zulässig, da sie dem Zweck der vorgesehenen Nutzung dienen (Parkierung oder Erschliessung). Gegenüber Vorrangflächen gelten keine eigentlichen Abstände; vorbehältlich der weiteren und vorgehenden Abstandsvorschriften gemäss PBG und BZO. Zu Ziffer 2.5.4 Gemäss § 50 PBG bezwecken Kernzonen allgemein die Erhaltung der Erscheinung, der Eigenart und der Struktur bestehender Dorfkerne und Weiler. Strassen- und Aussenräume können ortsbildbestimmend sein. Solche, das Ortsbild prägende Raumstrukturen sollen weitgehend erhalten bleiben. Zu Ziffer 2.5.5 Gemäss § 50 PBG bezwecken Kernzonen allgemein die Erhaltung der Erscheinung, der Eigenart und der Struktur bestehender Dorfkerne und Weiler. Kultur- wie Naturobjekte bilden oftmals eine Einheit mit der Umgebung und sollen wenn möglich nicht beseitigt werden.

–Künstliche Objekte: z.B. Brunnen

–Natürliche Objekte: z.B. Bäume, Hecken, Feldgehölze

ZonenK AK BK W
a) Ausnützungsziffer– 1)40%– 1)
b) Vollgeschosse222
c) Dachgeschosse2 2)12 2)
d) anrechenbare Untergeschosse111
e) DachneigungSatteldächer min. 35° 3)0° bis 45° 4)Satteldächer min. 35° 3)
f) Gebäudehöhe9 m9 m7.5 m
g) Gebäudelänge40 m 5)40 m30 m 5)
h) Gebäudebreite16 m 5)16 m16 m 5)
i) Grosser Grenzabstand6 m6 m 6)5 m
k) Kleiner Grenzabstand3.5 m3.5 m 6)3.5 m
l) Mehrlängenzuschlag¼ der Mehrlänge über 16 m, max 3.5 m

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.