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Art. 71 · d) Ersatzabgabe

BZO Silenen · S. 19

Sind die erforderlichen Abstellplätze auf privatem Grund nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar, hat die Bauherrschaft eine Ersatzabgabe von Fr. 3'000.- pro fehlenden Abstellplatz zu bezahlen. Die Höhe der Ersatzabgabe ist indexiert mit dem Zürcher Index der Wohnbaukosten 1.4.2014: 102.3 Punkte (Basis 1.4.2010: 100.0 Punkte). Die Ersatzabgabe wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Der Betrag ist für den Bau und Betrieb öffentlicher Abstellplätze zu verwenden.

6. KAPITEL: AUSNAHMEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.