Art. 14 · Wohn- und Gewerbezonen; 2-geschossig (WG2), 3-geschossig (WG3)
BZO Silenen · S. 7
1In den Wohn- und Gewerbezonen sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.
2Die Zahlen WG2, WG3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.
3Geschäfts- und Gewerbebauten sind zulässig, wenn von ihnen keine nachteiligen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Die bauliche Gestaltung darf den Charakter des Quartiers nicht beeinträchtigen. Industrielle Bauten und Betriebe sind nicht gestattet.
4Geschäfts- und Gewerbebetriebe haben Anrecht auf einen Ausnützungsbonus von 0.10.
5Die Bauten in der WG2 sind grundsätzlich mit Giebeldächern auszubilden und haben sich in besonderem Masse an die bestehende Siedlungsstruktur anzupassen und in das Landschaftsbild einzufügen.
6Den besonderen Besonnungsverhältnissen in der WG2 ist bei der Gestaltung der Bauten Beachtung zu schenken und bei Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes der Grenzabstand nötigenfalls zu erhöhen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.