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Art. 58 · Begriff
BZO Seedorf · S. 20
1Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche und der anrechenbaren Grundstücksfläche.
2Sie wird nach der folgenden Formel berechnet:
Ausnützungsziffer = anrechenbare Geschossflächen anrechenbare Grundstücksfläche
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.