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Art. 54 · Gesamthöhe
BZO Seedorf · S. 19
Die zulässige Gesamthöhe ergibt sich aus der Zahl der zulässigen Vollgeschosse.
17 EG/ZGB, RB 9.2111 18 RB 40.1117 19 RB 40.1115
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 19) verbindlich lesbar.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.