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Art. 29 · Gewässerraumzone (GR)

BZO Seedorf · S. 14

Die Gewässerraumzone und deren Nutzung richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesrechts11 und des Reglements zum PBG12.

5. Abschnitt: Empfindlichkeitsstufen und NISV-Vorbelastung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.