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Art. 11 · b) Besondere Bestimmungen
BZO Seedorf · S. 8
1In der Wohnzone W3 sind alleinstehende Einfamilienhäuser untersagt. 8
2In der Wohnzone W2 sind auch Doppel- und Reihenfamilienhäuser zulässig, wenn sie:
a)pro Hauseinheit nicht mehr als eine Wohneinheit und höchstens zwei Vollgeschosse aufweisen; und
b)insgesamt die Gebäudelänge von 35 m nicht überschreiten.
3Terrassenhäuser unterliegen nicht den Bestimmungen über die Beschränkung der Geschosszahl. Mit Ausnahme von Brüstungen darf bei Terrassenhäusern jedoch kein Gebäudeteil die Gesamthöhe von 8 m überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.