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Art. 10 · Wohnzone (W)

BZO Seedorf · S. 8

a)Grundsatz

1Die Wohnzone dient in erster Linie dem Wohnen.

2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.

3Die Bezeichnungen W2 und W3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der Vollgeschosse.

4Die zulässigen Nutzungsmasse für die Wohnzonen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.