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Art. 56 · Hinweis auf das PBG
BZO Schattdorf · S. 20
Die Erschliessung und die damit verbundenen Kosten richten sich nach Artikel 64 - 77 PBG. 6. Kapitel: ÖFFENTLICHRECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften Artikel 56 Hinweis auf das PBG
6. Kapitel: ÖFFENTLICHRECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften 65
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.