Art. 50 · f) Ausnützungsziffer
BZO Schattdorf · S. 18
1Sofern die betroffenen Grundeigentümer nachvollziehbar darlegen, dass die Anforderung an die Gestaltung der Gebäude und Anlagen gut erfüllt sind, kann die Baukommission zur zonengemässen Ausnützung einen Zuschlag von 10% gestatten. 2In Verbindung mit einer verdichteten Bauweise kann die Baukommission den Bonus auf 15% anheben. Unter verdichteter Bauweise werden namentlich architektonisch gut gestaltete Reihenhäuser etc. mit hoher Wohnqualität verstanden, die wohnungszugehörige Aussenbereiche aufweisen. Ausschliesslich freistehende Doppel-Einfamilienhäuser vermögen diesen AZ-Bonus nicht auszulösen. 3In der Kernzone darf die AZ 0.9 nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.