← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 33c · Nutzungsvorbehalt Immissionsschutz Störfallvorsorge
BZO Schattdorf · S. 12
1Die im Nutzungsplan bezeichneten Gebiete «Nutzungsvorbehalt Immissionsschutz Störfallvorsorge» gelten als Bereiche, in welchen die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos durch Störfallbetriebe gemäss der Störfallverordnung (StFV; SR814.012) führen kann. 2Baugesuche müssen Massnahmen zur Risikoeindämmung in den Bereichen Bauweise, Lüftungsanlagen, Fluchtwege und Aussenflächen berücksichtigen und zur Stellungnahme an das Amt für Umwelt des Kantons Uri weitergeleitet werden. 12
40.11
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.