← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 136 · Projektänderungen

BZO Schattdorf · S. 56

1Projektänderungen, die Bauvorschriften berühren, sind der Baukommission rechtzeitig vor der Ausführung zu beantragen. 56

40.11 2Die Baukommission entscheidet, ob und in welchem Verfahren sie die Projektänderung bewilligen kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.