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Art. 124 · Vereinfachtes Verfahren
BZO Schattdorf · S. 54
Für Bauvorhaben, die einer ordentlichen Baubewilligung bedürfen, aber für die betroffenen öffentlichen und privaten Interessen von geringer Bedeutung sind, kann die Baukommission die Gesuchstellenden von der Profilierungspflicht entbinden. 2. Unterabschnitt: Entscheid
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.