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Art. 11 · Wohnzonen
BZO Schattdorf · S. 4
a)Grundsatz 1Die Wohnzone dient in erster Linie dem Wohnen. 2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig. 3Die Zahlen W1 bis W3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse. 4Die maximale und minimale Ausnützung, die Anzahl zulässiger Vollgeschosse, die Gesamthöhe, die Gesamtlänge sowie der Grenzabstand ergeben sich aus der Tabelle im Anhang 1, der Bestandteil der BZO ist. 4
40.11 5In den Wohnzonen W1 und W2 wird ein AZ-Bonus von 0,1 gewährt, sofern das Gebäude mindestens zwei Wohnungen aufweist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.