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Art. 100 · Begriff und Messweise
BZO Schattdorf · S. 45
1Der Gebäudeabstand entspricht der Summe der beiden Grenzabstände. 2Der Abstand zwischen zwei Bauten auf dem gleichen Grundstück wird so gemessen, wie wenn eine Grenze dazwischen läge.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.