Art. 6 · Spezifische Anforderungen in den übrigen Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Wetzikon · S. 8 · Original-PDF
1. Für das Gebiet Heidacher ist ein Gestaltungsplan aufzustellen, der die landschaftliche Einpassung der Bauten und Anlagen gewährleistet und einen Pufferbereich zur Moorlandschaft schafft. 2. Auf dem Areal Zentrum Kirchgasse ist bei Um-, Ersatzoder Neubauten ein Gestaltungsplan aufzustellen, der einen ortsbaulichen Bezug der Bauten und Anlagen zur näheren Umgebung herstellt. 3. Für die Erweiterung des Pflegeheimes Sonnweid ist ein Gestaltungsplan aufzustellen, der die landschaftliche Einpassung im Übergangsbereich zur offenen Flur sicherstellt und auf den parkähnlichen Baumbestand Rücksicht nimmt. 4. Für das Gebiet Mattacker ist ein Gestaltungsplan aufzustellen, der eine zentrumsbildende Bebauung mit Mischnutzung gewährleistet und einen städtebaulich ansprechenden Lärmschutz sicherstellt.
8 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 5. Für das Gebiet Römerfeld ist ein Gestaltungsplan aufzustellen, der die Verzahnung mit dem südlich angrenzenden Landschaftsraum gewährleistet. Die Umgebungsgestaltung hat landschaftstypische Elemente wie grosskronige Einzelbäume und lockere Baumgruppen aufzuweisen und die Bauten parkähnlich zu umfliessen. 6. Für das Gebiet Schönau ist ein Gestaltungsplan aufzustellen, der die erforderliche landschaftliche und städtebauliche Einordnung in der Nähe zum Schutzobjekt sicherstellt.
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