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Art. 20 · Kernzonenpläne

BZO Wetzikon · S. 16 · Original-PDF

In den Kernzonenplänen sind ergänzend zum Zonenplan bezeichnet: • diejenigen Gebäude, welche den Charakter des Ortsbildes in besonderem Masse mitbestimmen; • im Orts- und Strassenbild wichtige Aussenräume.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.