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Art. 18 · Bestimmungen zum Gestaltungsplan Zentrum ZB

BZO Wetzikon · S. 15 · Original-PDF

Unterwetzikon 1. Der Geltungsbereich ist im Gestaltungsplan Zentrum ZB Unterwetzikon festgelegt. Dieser ist integrierender Bestandteil dieser Bestimmungen. 2. Gebäude sind innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereichen zu erstellen. 3. Innerhalb eines Abstandes von 8.0 m ab der Strassengrenze der Bahnhofstrasse darf die Gebäudehöhe bzw. die Traufhöhe nicht mehr als 9.0 m betragen. Für weiter von der Strassengrenze abgerückte Bauten gilt maximal die zonengemässe Gebäudehöhe. 4. Bauten dürfen innerhalb eines Abstandes von 8.0 m ab Strassengrenze nicht zusammengebaut werden. Die im Gestaltungsplan als "verbindlich" bezeichneten Fassadenfluchten sind bei Ersatz- und Neubauten zu übernehmen. 5. Der Abbruch von Bauten ist bewilligungspflichtig. 6. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Bau- und Zonenordnung.

15 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2.4 Kernzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.